Weitere Lockerungen


Der Hamburger Senat hat weitere Lockerungen der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen, die ab dem 1. Juli 2020 in Kraft treten.

Danach ist folgendes wieder möglich:

Sport mit Körperkontakt und ohne Abstand ist für Gruppen von bis zu 10 Personen wieder möglich.
Das gilt für Sport in und auf öffentlichen, schulischen und privaten Sportanlagen, im Freien wie in geschlossenen Räumen. Sportarten beispielsweise wie Beachvolleyball, Rudern (alle Großboote), Segeln, Kampfsport oder Tennis (Doppel) können damit in ihren gewohnten Betrieb zurückkehren. Entsprechende Schutzkonzepte sind bei Sportarten in geschlossenen Räumen nach § 6 zu erstellen und die Kontaktnachverfolgung nach §7 ist einzuhalten.

Quelle: https://www.hamburger-sportbund.de/artikel/5557/sport-ohne-abstand-wieder-moeglich

Die nun gültige neue SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ist hier einsehbar: https://www.hamburg.de/verordnung/14031938/2020-06-30-rechtsverordnung/
Wichtig hier der § 20, der wiederum auf die §§ 5, 6 und 7 verweist.